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Brandstifter verurteilt

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Eigentlich waren zwei Prozesstage angesetzt, aber dann ging es auf einmal sehr schnell: Der 30jährige Torben S. wurde für schuldig erklärt, am 5. Dezember des vergangenen Jahres im Verwaltungsgebäude des Christian-Jensen-Kollegs (CJK) gezündelt zu haben, um seine Einbruchsspuren zu verwischen. In der Folge ging das historische Missionshaus in Flammen auf, ein Sachschaden in Millionenhöhe entstand.

Bei der Verhandlung vor dem erweiterten Schöffengericht in Flensburg zeigte sich Torben S. reumütig. Er sei in Panik gewesen, erzählte er. Er habe das Haus nicht abbrennen wollen, übernahm aber die Verantwortung für das Geschehen. Mit seinem Geständnis entlastete er nicht nur den Mitangeklagten Martin G., er kürzte auch das Verfahren und nicht zuletzt die Haftstrafe erheblich ab. Er wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. „Wir konnten zu diesem relativ geringen Strafmaß kommen, weil Sie umfassend geständig waren“, sagte der vorsitzende Richter Wolfgang Köhler.

Insgesamt waren drei Angeklagte vor Gericht erschienen. Torben S., Martin G. und Eugen H. waren zehn Tage nach dem Brand von der Bredstedter Polizei verhaftet worden, als sie gemeinsam einen Fahrkartenautomaten der Nord-Ostsee-Bahn zu knacken versuchten. Erst im Laufe der Ermittlungen wurde deutlich, dass Eugen H. bei dem Einbruch-Diebstahl in Breklum nicht dabei war. Noch in der Anklageschrift wurde Martin G. der Mittäterschaft bei der Brandstiftung beschuldigt. Das Verfahren stellte jedoch heraus, dass er wohl am Einbruch und dem Diebstahl in Breklum beteiligt war, mit der Zündelei jedoch nichts zu tun hatte. Vom Vorwurf der Brandstiftung wurde er freigesprochen.

Wirklich traurig stimmten die Lebensgeschichten und die sehr langen Strafregister der drei Männer. Alle drei waren zum Tatzeitpunkt in der Bredstedter Fachklinik auf Entzug, ihre Haftstrafen waren für die Dauer dieser Therapie ausgesetzt. Hier lernten sie sich kennen und begingen gemeinsam mehrere Einbrüche und Diebstähle. Während Torben S. und Martin G. von sehr schwierigen Familienverhältnissen erzählten und damit ihr Abrutschen in Abhängigkeit und Kriminalität erklärten, erfuhren die Prozessbeobachter – unter ihnen Heiner Witte, betriebswirtschaftlicher Leiter des CJK – , dass Eugen H. vor elf Jahren mit seiner Familie aus Russland nach Deutschland gezogen sei. Seine Ausbildung als Landmaschinenschlosser wurde hier nicht anerkannt. Sprachprobleme, Isolation und Arbeitslosigkeit hätten ihn auf die schiefe Bahn gebracht, erzählte er. Martin G. war in einer Pflegefamilie aufgewachsen, die ihn aber ins Heim gab, als er acht war. „Die waren überfordert mit mir“, erzählte er dem Gericht. Seine Drogenkarriere begann mit 14. Eine Berufsausbildung hat er nicht. Torben S. wuchs zunächst bei Pflegeeltern auf, nach der Konfirmation kehrte er zur leiblichen Mutter zurück. Aber da sei er dann auf sich allein gestellt gewesen, habe nur mit Freunden in Kneipen herumgehangen und die Schule geschwänzt, sagte er. In dieser Zeit sei er spielsüchtig geworden. Ihm sei aber klar, dass er seine Probleme nicht allein auf seine schwierige Kindheit abschieben dürfe. Eindringlich bat er um sozialtherapeutische Hilfe. „Ich hab eine Freundin“, sagte er mit Blick auf ein weinendes junges Mädchen auf der Zuschauerbank. „Die sitzt da und ist traurig, weil ich Mist gebaut habe.“

Das Gericht sprach Torben S. wegen seiner Spielsucht verminderte Schuldfähigkeit zu. Insgesamt wurde er in diesem Verfahren für fünf Straftaten verurteilt. Sein Verteidiger rechnete vor, dass das mit den Strafen für vorangegangene Taten zehn Jahre Gefängnis für ihn bedeuten. Dennoch mochte das Gericht die Hoffnung nicht aufgeben. „Wir sehen eine Chance, dass Sie jetzt die Kurve noch kriegen“, sagte Richter Köhler den drei Angeklagten mahnend. „Machen Sie sich klar: Dies ist der letztmögliche Wendepunkt.“